Fachgebiet

Gläubigerauskunft

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Was wir für Sie leisten können

Wir beraten Unternehmen in Krisensituationen, bei übertragenden Sanierungen sowie der Erstellung von Insolvenzplänen.



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Was wir für Sie leisten können

Wir beraten Unternehmen in Krisensituationen, bei übertragenden Sanierungen sowie der Erstellung von Insolvenzplänen.


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Beratung und Vertretung

Wir beraten Unternehmen in Krisensituationen, bei übertragenden Sanierungen sowie der Erstellung von Insolvenzplänen. Spezialkenntnisse bestehen zu Fragen der Haftung von GmbH-Gesellschaftern und Geschäftsführern, Vorständen sowie Komplementären und Kommanditisten. Beratung bieten wir außerdem bei insolvenzspezifischen Fragen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts - insbesondere zur Weiterbeschäftigung oder Kündigung in der Insolvenz, dem Vorliegen eines Betriebsübergangs und Zahlung von Insolvenzgeld. Darüber hinaus sind wir auch als Interimsmanager tätig.

Die Rechtsanwälte der MENTOR SOCIETÄT® AG übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber insolventen Unternehmen aufgrund von Eigentumsvorbehalten, Sicherungsübereignungen, Globalzessionen oder sonstigen Sicherungsrechten. Im Auftrag unserer Mandanten melden wir deren Forderungen zur Insolvenztabelle an und überwachen den Gang des Insolvenzverfahrens. Des Weiteren vertreten wir Unternehmen bei der Insolvenzantragstellung und im Insolvenzverfahren.

Ferner verfügen die Anwälte der MENTOR SOCIETÄT® AG über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Insolvenzanfechtungsrechts. Wir vertreten Banken, Krankenkassen und Unternehmen in Anfechtungsprozessen gegenüber Insolvenzverwaltern.


Fachgebiet

Insolvenzverwaltung

Besondere Erfolge können wir bei Unternehmensfortführungen und übertragenden Sanierungen vorweisen, regelmäßig mit dem Erhalt des überwiegenden Teils der Arbeitsplätze.

Insolvenzgeldvorfinanzierungen erfolgen aufgrund langjähriger Zusammenarbeit mit verschiedenen Banken, der Bundesagentur für Arbeit und spezialisierten Dienstleistern innerhalb weniger Tage. Häufig kann zu Beginn eines Insolvenzverfahrens nur hierdurch die Betriebsfortführung gesichert werden, wenn die Gehälter der Arbeitnehmer bereits seit mehreren Wochen rückständig sind.

Bei der Erstellung von Insolvenzplänen arbeitet unser Team mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen. Die Planinhalte und insbesondere die vorgesehenen Quoten werden mit den Gläubigern vorbesprochen, so dass deren Abstimmungsverhalten kalkulierbar ist und kostenintensive Planänderungen nicht erforderlich sind.


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Beratung und Vertretung

Wir beraten Unternehmen in Krisensituationen, bei übertragenden Sanierungen sowie der Erstellung von Insolvenzplänen. Spezialkenntnisse bestehen zu Fragen der Haftung von GmbH-Gesellschaftern und Geschäftsführern, Vorständen sowie Komplementären und Kommanditisten. Beratung bieten wir außerdem bei insolvenzspezifischen Fragen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts - insbesondere zur Weiterbeschäftigung oder Kündigung in der Insolvenz, dem Vorliegen eines Betriebsübergangs und Zahlung von Insolvenzgeld. Darüber hinaus sind wir auch als Interimsmanager tätig.

Die Rechtsanwälte der MENTOR SOCIETÄT® AG übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber insolventen Unternehmen aufgrund von Eigentumsvorbehalten, Sicherungsübereignungen, Globalzessionen oder sonstigen Sicherungsrechten. Im Auftrag unserer Mandanten melden wir deren Forderungen zur Insolvenztabelle an und überwachen den Gang des Insolvenzverfahrens. Des Weiteren vertreten wir Unternehmen bei der Insolvenzantragstellung und im Insolvenzverfahren.

Ferner verfügen die Anwälte der MENTOR SOCIETÄT® AG über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Insolvenzanfechtungsrechts. Wir vertreten Banken, Krankenkassen und Unternehmen in Anfechtungsprozessen gegenüber Insolvenzverwaltern.


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Insolvenzverwaltung

Besondere Erfolge können wir bei Unternehmensfortführungen und übertragenden Sanierungen vorweisen, regelmäßig mit dem Erhalt des überwiegenden Teils der Arbeitsplätze.

Insolvenzgeldvorfinanzierungen erfolgen aufgrund langjähriger Zusammenarbeit mit verschiedenen Banken, der Bundesagentur für Arbeit und spezialisierten Dienstleistern innerhalb weniger Tage. Häufig kann zu Beginn eines Insolvenzverfahrens nur hierdurch die Betriebsfortführung gesichert werden, wenn die Gehälter der Arbeitnehmer bereits seit mehreren Wochen rückständig sind.

Bei der Erstellung von Insolvenzplänen arbeitet unser Team mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen. Die Planinhalte und insbesondere die vorgesehenen Quoten werden mit den Gläubigern vorbesprochen, so dass deren Abstimmungsverhalten kalkulierbar ist und kostenintensive Planänderungen nicht erforderlich sind.



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